OGH Urteil - Netzzutrittsentgelt Erzeugungsanlagen
Im Zuge eines Gerichtsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass die Verrechnung von Netzzutrittsentgelt in vielen Fällen unzulässig war. Die österreichischen Netzbetreiber akzeptieren dieses Urteil und werden die entsprechenden Beträge umgehend rückerstatten.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht vor, dass auch Betreiber von Erzeugungsanlagen durch die Bezahlung von Netzzutrittsplauschen einen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten. Der OGH hat nun in einem Urteil festgehalten, dass die Verrechnung dieser Beträge nur in bestimmten Fällen zulässig ist, etwa dann, wenn Ausbaumaßnahmen bei der Herstellung des Netzzutritts gesetzt wurden. Im Sinne ihrer Kundenorientierung werden alle österreichischen Netzbetreiber dieses Urteil nun umsetzen und die entsprechenden Netzentgelte den betroffenen Kund:innen rückerstatten. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits. Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber seitens der Kund:innen ist für die Erstattung nicht erforderlich.
Rückzahlungsberechtigt sind alle Erzeugungsanlagen, bei denen seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes Netzzutrittspauschalen verrechnet wurden, ohne, dass dem Netzbetreiber dabei unmittelbare Aufwände etwa in Form von baulichen Maßnahmen oder durch die Verstärkung der Netzinfrastruktur entstanden sind. Im Zuge einer Kulanzregelung seitens der Netzbetreiber sind auch Fälle anspruchsberechtigt, in denen bereits eine Verjährung eingetreten ist
Diese Entscheidung wurde am 17.10.2024 vom Obersten Gerichtshof (OGH) per Urteil 1Ob85/24t veröffentlicht.
Die Stadtwerke Wörgl Gmbh prüft nun die bestehenden Netzzutrittsverträge und wird sich AKTIV bei den Kund:innen melden. Kund:innen müssen sich also nicht melden, um eine Rückzahlung, sofern ein Anspruch besteht, zu erhalten.
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