OGH Urteil - Netzzutrittsentgelt Erzeugungsanlagen
Ein aktuelles OGH Urteil hat befunden, dass bei einem bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde und bei dem erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen wird, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, kein Netzzutrittsentgeld anfällt.
Diese Entscheidung wurde am 17.10.2024 vom Obersten Gerichtshof (OGH) per Urteil 1Ob85/24t veröffentlicht.
Die Stadtwerke Wörgl Gmbh prüft nun die bestehenden Netzzutrittsverträge und wird sich AKTIV bei den Kund:innen melden. Kund:innen müssen sich also nicht melden, um eine Rückzahlung, sofern ein Anspruch besteht, zu erhalten.
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