Information zu rückwirkenden An- und Abmeldungen Strom
Durch eine gesetzliche Änderungen ist es ab 07. Oktober nicht mehr möglich rückwirkende Abmeldungen für Strom durchzuführen. In Ausnahmefällen wie insbesondere Insolvenzen und Verlassenschaften werden rückwirkende Abmeldungen weiterhin möglich sein.
Wir bitten daher unsere Kund:innen in Zukunft im Falle von Auszug, Umzug oder Einzug künftig rechzeitig (idealerweise 2-4 Wochen im Vorhinein) sich bei Ihren Stromlieferanten zu melden, um eine Ab- bzw. Anmeldung rechtzeitig mitzuteilen.
Für Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter 050 6300 30 zur Verfügung