Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen
Ab sofort kann der Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen vom Land Tirol beantragt werden
Im Zeitraum von 17. Juli bis 31. Oktober 2023 können Haushalte, die von den hohen Heizkosten (durch Wärmepumpen und Stromheizungen) betroffen sind, einen Zuschuss beim Land Tirol beantragen. Vorraussetzung hierfür ist u.a. ein Hauptwohnsitz in Tirol. Die Förderung zielt auf Haushalte, die vorwiegend mit Wärmepumpe oder festinstallierter Elektro-Heizung heizen.
Die Höhe des einmaligen Zuschusses wird entsprechend der Haushaltsgröße gewährt:
Personenanzahl | Wärmepumpe | Stromheizung |
1 bis 3 | 300 Euro | 450 Euro |
ab 4 | 350 Euro | 500 Euro |
Die Einkommensgrenze beträgt dabei bei Einzelpersonen € 43.200 netto Jahreseinkommen bzw. bei 2 Personen € 72.000. Für jede weitere Person wird eine Erhöhung um je € 5.400 beachtet.
Alle weiterführende Informationen bzw. das Online-Formular zur Antragsstellung finden Sie hier:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/zuschuss-fuer-waermepumpen-und-stromheizungen/