Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen

19.07.2023

Ab sofort kann der Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen vom Land Tirol beantragt werden

Im Zeitraum von 17. Juli bis 31. Oktober 2023 können Haushalte, die von den hohen Heizkosten (durch Wärmepumpen und Stromheizungen) betroffen sind, einen Zuschuss beim Land Tirol beantragen. Vorraussetzung hierfür ist u.a. ein Hauptwohnsitz in Tirol. Die Förderung zielt auf Haushalte, die vorwiegend mit Wärmepumpe oder festinstallierter Elektro-Heizung heizen.

Die Höhe des einmaligen Zuschusses wird entsprechend der Haushaltsgröße gewährt:

Personenanzahl Wärmepumpe Stromheizung
1 bis 3 300 Euro 450 Euro
ab 4 350 Euro 500 Euro

Die Einkommensgrenze beträgt dabei bei Einzelpersonen € 43.200 netto Jahreseinkommen bzw. bei 2 Personen € 72.000. Für jede weitere Person wird eine Erhöhung um je € 5.400 beachtet.

Alle weiterführende Informationen bzw. das Online-Formular zur Antragsstellung finden Sie hier:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/zuschuss-fuer-waermepumpen-und-stromheizungen/

Für Sie vor Ort

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