Abnahmetarif für Photovoltaikanlagen
Die von den Stadtwerken Wörgl GmbH abgenomme elektrische Energie wird zum Abnahmetarif in der angeführten Höhe vergütet. Auf die Vergütung wird der allfällige anzuwendende Umsatzsteuersatz angewandt. Sofern von dem/der Partner:in keine UID-Nr. angegeben wird, erklärt der/die Partner:in mit der Stellung des Formulars, dass die Photovoltaikanlage vorrangig aus privaten Motiven („Selbstversorgung“) und nicht primär zur Einbringung von Leistungen am Markt betrieben wird und durch den Betrieb der Photovoltaikanlage keine umsatzsteuerlich beachtliche unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Die Abgabe der elektrischen Energie an die Stadtwerk Wörgl GmbH ist in diesem Fall umsatzsteuerlich nicht steuerbar. Der/die Partner:in hat allfällige Änderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
Energielieferung und Abnahme
Bei der genannten Erzeugunsanlage handelt es sich um eine Überschusseinspeisung (Erzeugung nutzbaren Eigenverbrauchs). Aus diesem Grund muss der/die Kund:in auf die Bestandszeit dieses Vertrages zumindest mit jener Anlage Kund:in der Stadtwerke Wörgl GmbH sein, an die auch die Erzeugungsanlage gekoppelt ist. Die Vergütung gilt nur im Zusammenhang mit dem Bezug des Stromtarifes der Stadtwerke Wörgl GmbH und erlischt automatisch mit der Beendigung des Energiebezugsvertrages.
Der Lieferant verpflichtet sich, dass die Anlagengröße so dimensioniert ist, dass die erwartete Produktion auf den Verbrauch der Strombezugsanlage abgestimmt ist. Sollte der Lieferant den oben geforderten Nachweis nicht rechtzeitig erbringen, erfolgt keine Vergütung der Energie.
Bitte halten Sie Ihren Netzzugangsvertrag bereit. Falls die Stadtwerke Wörgl Ihr Netzbetreiber sind, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Allgemeine Bedingungen für die Abnahme von elektrischer Energie
Wir weisen darauf hin, dass wir nur Kund:innen im Netz der Stadtwerke Wörgl GmbH als Vertragspartner nehmen!