Smart Meter
Stromverbrauch wird transparent. Intelligente Stromzähler, die sogenannten Smart Meter, sorgen für mehr Durchblick. Im Netzgebiet der Stadtwerke Wörgl haben wir mit dem Zählertausch bei den Wörgler Haushalten begonnen.
Intelligente Stromzähler
Bereits 2017 haben wir im Netzgebiet der Stadtwerke Wörgl mit dem Zählertausch bei den Wörgler Haushalten begonnen. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet das EU-Binnenmarktpaket. In Österreich legt die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) für Strom fest, dass bis Ende 2024 mindestens 95% aller analogen Stromzähler durch Smart Meter ersetzt werden müssen.
Vorteile des Smart Meter
- Automatische Zählerstandsablesung: Dadurch entfällt für Sie als Kund:in der Zeitaufwand für die Ablesung bzw. Terminvereinbarung.
- Zeitnahe Informationen über Strom-Verbrauchsgewohnheiten: Der bewusste Umgang hilft Ihnen Strom zu sparen.
- Darstellung des Verbrauchs auf einer Onlineplattform – ermöglicht neue Qualität und Quantität bei der Darstellung von Verbrauchswerten. Sie können in einem Web-Portal Ihren Verbrauch somit mitverfolgen, analysieren und selbst optimieren. Falls Sie eine PV-Anlage haben, bietet Ihnen das Web-Portal auch einen detaillierten Überblick über Ihre eingespeiste Energie.
- Möglichkeit von monatlichen Verbrauchs- und Stromkosteninformationen oder Abrechnungsmöglichkeiten: Verbrauchswerte und Stromkosten liefern Ihnen Informationen über den Stromverbrauch des letzten Monats. Die Abrechnung kann auf Basis Ihrer monatlich gemessenen Verbrauchswerte (= Zählerstände) erfolgen.
- Zeitnahe Evaluierung von Maßnahmen und Angeboten von Energiedienstleistungen: Über eine Schnittstelle am Zähler werden Verbrauchswerte unmittelbar zur Verfügung gestellt, was für Sie als Kund:in den Vorteil hat, dass Sie Anzeigegeräte, Home-Automation und/oder Energiemanagement-Systeme betreiben können (z.B. Home Display).
- Komfort bei der Um- und Abmeldung: Die Wiedereinschaltung Ihrer Anlage (Umzug von einer Wohnung in eine andere) kann gleich von der Ferne erfolgen. Eine Terminvereinbarung für die vormals vor Ort durch den Mitarbeiter:in durchgeführte Wiedereinschaltung entfällt, welches wiederum zu einer Zeitersparnis für Sie als Kund:in führt.
Alle Informationen zum Smart Meter: Allgemeine Fragen
Ein Smart Meter ist ein elektronischer Zähler, der den Strom zeitnah misst ( in viertelstündlichen oder täglichen Zeitintervallen) und über eine fernauslesbare Kommunikationsanbindung verfügt. Die Zählerstände werden aus der Ferne vom Netzbetreiber ausgelesen. Somit entfällt das Ablesen vor Ort.
Sie erhalten eine unmittelbare Verbrauchsangabe. Bislang zählt Strom zu den wenigen Dingen, von denen man erst nach einem Jahr weiß, wie viel tatsächlich verbraucht wurde. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Gerade beim Strom ist es wichtig, ein direktes Feedback für den augenblicklichen Stromverbrauch zu bekommen, um daraus auch ein Bewusstsein dafür entwickeln zu können.
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, wird ihr Verbrauch sogar viertelstündlich erfasst. In einem sicheren und passwortgeschützten Bereich, können Sie auf unserer Website jederzeit Ihren Verbrauch einsehen. Es ist interessant, welche Erkenntnisse sich daraus ableiten lassen. Denn mit der Einsicht in die Daten gewinnen Sie ein großes Stück Kontrolle über Ihren Stromverbrauch. Sie verbrauchen dadurch weniger Strom und entlasten dabei die Umwelt.
Wir haben ein eigenes Rechenzentrum errichtet, in dem die notwendigen Daten für Verrechnung und Verbrauchsanzeige verarbeitet werden – Ihre Daten gelangen an keinen anderen Ort. Alle Daten werden nach den strengen Kriterien des Datenschutzgesetzes verarbeitet und nur in den Datenbanken gehalten, die für Verrechnung und Verbrauchsdarstellung von Nöten sind.
Falls Sie keinen Smart Meter möchten, so können Sie uns das jederzeit melden (sog. Opt-Out-Möglichkeit). Anstelle des Smart Meters installieren wir dann einen digitalen Standard-Zähler. Der Zählertausch erfolgt stadtgebietsweise – die Zählerstandorte bleiben gleich wie bisher. Rechtzeitig vor dem geplanten Zählertausch werden Sie schriftlich informiert und etwaige Termine telefonisch vergeben. Für allgemeine Fragen zum Smart Meter steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Rechtliche Fragen
2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen Smart Meter in Europa einzuführen. In Österreich wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass bis Ende 2024 mindestens 95 % dieser intelligenten Messgeräte getauscht werden müssen.
Das sind die gesetzlichen Bestimmungen:
- EU-Binnenmarktpaket: Regelung der Energiewirtschaft in Europa
- Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG): Regelung der generellen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer:innen in Österreich
- Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011): Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Meter in Österreich
- Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO 2012): Regelung des verpflichtenden Einführungszeitraumes für Netzbetreiber in Österreich
- Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 (DAVID-VO 2012): Darstellung und Austausch der Smart Meter Daten zwischen Kund:innen, Netzbetreiber und Energielieferant
- Allgemeine Verteilernetzbedingungen Strom der Stadtwerke Wörgl GmbH: Auf dieser Grundlage werden die Netzzugangsverträge zwischen Netzbetreiber und Kund:innen abgeschlossen
- Sonstige Marktregeln Strom: Kapitel 1 – Begriffsbestimmungen
Laut § 83 ElWOG muss ich keinen intelligenten Zähler nehmen – bleibt mein derzeitiger Zähler oder bekomme ich trotzdem einen neuen/anderen analogen Zähler?
Der Tausch auf einen Smart Meter ist grundsätzlich per Gesetz vorgeschrieben und somit zwingend. Möchte ein/e Kund:in kein intelligentes Messgerät erhalten, ist dieser Wunsch gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG zu berücksichtigen. Entsprechend den von der Regulierungsbehörde E-Control veröffentlichten sonstigen Marktregeln Strom können sich Kund:innen gegen Funktionalitäten eines Smart Meter entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines digitalen Zählers sowie einer Fernauslesung von Verbrauchswerten für Verrechnungszwecke. Die Umsetzung eines Opt-out-Wunsches wird technisch so realisiert, dass die Aufzeichnung von 15 Minuten Verbrauchswerten im Zähler und die Abschalt- bzw. Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert werden. Somit handelt es sich um einen normalen elektronischen Zähler mit Kommunikationsanbindung, wie er bereits seit Jahren bei gewerblichen Kund:innen in Verwendung ist. Kund:innen, die sich für Opt-out entscheiden, bekommen dies am Zähler angezeigt. Terminvereinbarungen für Zähler-Ablesungen entfallen, Zähler-Selbstablesungen sind nicht mehr erforderlich.
Fragen zur Datenverarbeitung
Es werden die Verbrauchswerte (= Zählerstände) übertragen.
Entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen und der von der/dem Kund:in gewünschten Darstellungsform des Energieverbrauchs im Webportal, monatlich bzw. täglich.
Mittels der Smart Meter-Technologie ist eine Selbstablesung nicht mehr erforderlich.
Ihre Verbrauchswerte (=Zählerstände) können Sie, wie gewohnt, über die Sichtanzeige (=Display) auf Ihrem Zähler ablesen. Zusätzlich haben Sie jetzt aber auch die Möglichkeit der Einsicht Ihrer Verbrauchswerte über eine Online-Plattform. Optional können Sie auch vor Ort über eine Kund:innenschnittstelle am Zähler und nahezu in Echtzeit (z.B. über Home Display) detaillierte Verbrauchsinformationen dargestellt bekommen.
Die Speicherung der Verbrauchswerte (=Zählerstände) im Zähler wie auch in den zentralen Datenverarbeitungssystemen unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Im Smart Meter werden Tages- und 15 Minutenwerte zur Verfügbarkeit für den/die Kundin für 60 Kalendertage gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist von Verbrauchsdaten für Abrechnungs-zwecke sowie zur Darstellung im Web-Portal beträgt drei Jahre.
Der Zähler besitzt neben einer europäischen Zulassung auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassung werden alle Zähler geeicht und mit einer Eichplombe versehen. Erst dann dürfen sie als Verrechnungszähler eingesetzt werden. Die Genauigkeit der Zähler entspricht den europäischen Vorgaben.
Elektronische Stromzähler haben in Österreich acht Jahre Eichfrist, sprich der Zähler verliert somit nach acht Jahren im Netz seine Eichgültigkeit. Zur Verlängerung der Nacheichzeit gibt es zwei Möglichkeiten:
- Tausch des Zählers oder Nacheichung des Zählers inkl. einer 100 % mess-technischen Prüfung. Anschließend darf das Gerät für weitere acht Jahre im Netz eingesetzt werden.
- Als Alternative besteht noch die Möglichkeit die Eichgültigkeit mittels eines Stichprobenverfahrens um jeweils fünf Jahre zu verlängern.
Fragen zum Zeitablauf
Die Stadtwerke Wörgl GmbH wird mit dem Smart Meter-Einbau (=Rollout) im September 2016 beginnen und hier gebietsweise den Zählertausch vornehmen. Sie werden zeitnah mittels Anschreiben über den Tausch Ihres Zählers informiert.
Nein, um einen möglichst wirtschaftlichen Tausch durchführen zu können, erfolgt der Tausch immer gebietsweise. Nach Feststehen der konkreten Planungen werden wir Sie zeitnah mittels Anschreiben informieren.
Fragen zur Datensicherheit
Der Netzbetreiber darf Verbrauchswerte nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung des/der Kund:in auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten hat nur der/die Kund:in selbst über das Web-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt – wie bisher – ausschließlich an den jeweiligen Energie-lieferanten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben (lt. ElWOG). Der/die Kund:in entscheidet selbst, wem er darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw. weitergeben möchte.
Die Übertragung der im Zähler erfassten Verbrauchswerte erfolgt stets verschlüsselt unter Verwendung eines dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahrens.
Ebenso ist der Web Portal Zugang nur mit einer gesicherten Authentifizierung und den korrekten Zugangsdaten für den/die Kund:innen möglich. Der Zugriff auf die Kund:innendaten in den EDV-Systemen ist ausschließlich jenen Stadtwerke Wörgl – Mitarbeiter:nnen gestattet, welche diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung/beruflichen Tätigkeit unbedingt benötigen.
Die Verbrauchswerte an der Kund:innenschnittstelle werden verschlüsselt ausgegeben und können somit nur vom Endgerät (Home Display) des/der jeweiligen Kund:innen verarbeitet werden.
Bei der Stadtwerke Wörgl GmbH nehmen der Datenschutz und die Datensicherheit eine zentrale Rolle ein. Datenschutzrechtliche Grundprinzipien und der Schutz Ihrer Privatsphäre stehen im Vordergrund. In den laufenden Planungen werden alle Aspekte, die den Daten-schutz und die Datensicherheit betreffen mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Maß-nahmen ausgearbeitet.
Bei Österreichs Energie, der Interessensgemeinschaft der Energiebranche, wurde von den österreichischen Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit internationalen Sicherheitsexperten ein umfassendes Papier zur Datensicherheit erarbeitet und abgestimmt, welches die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Smart Meter in Österreich darstellt. Die Erhebung der Verbrauchswerte durch einen Smart Meter unterliegt, wie jede andere Datenanwendung, den Regelungen des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch den Netzbetreiber gewährleistet. Auch der Netzbetreiber selbst darf die Verbrauchsdaten nur für die gesetzlich definierten Zwecke verwenden.
Nein – Smart Meter ist nur ein fernauslesbares Messgerät (hat keine Kamera, kein Mikrofon…).
PLC = Power Line Communication ist eine Übertragungstechnologie bei der die bestehenden Niederspannungszuleitungen, die Ihre Anlage mit Strom versorgen für den Datenaustausch herangezogen werden. PLC ist somit keine Funktechnologie. Technisch gesehen erfolgt hier eine schmalbandige Signalübertragung auf elektrischen Niederspannungsnetzen im Frequenzbereich 9 kHz bis 95 kHz, welche durch die Europanorm EN 50065 geregelt ist. In dieser ist auch festgelegt, dass dieses Frequenzband ausschließlich für Smart Meter und Smart Grid Anwendungen verwendet werden darf. In Europa sind derzeit mehr als 30 Mio. Smart Meter mit Powerline Communication im Einsatz. Länder wie z.B. Italien, Spanien und Frankreich werden ihre Smart Meter zu 100 % mit PLC Technologie betreiben. Italien betreibt seit dem Jahr 2002 das System flächendeckend. PLC ist die wirtschaftlichste Lösung für Smart Meter in dicht besiedelten Gebieten.
Sie können, wie bisher auch, bei der neuen Zählertechnologie auf den Schutz ihrer Verbrauchswerte vertrauen. In den laufenden Planungen werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Maßnahmen ausgearbeitet. Die Erhebung von Verbrauchswerten durch einen Smart Meter unterliegt, wie jede andere Datenanwendung, den Regelungen des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung dieser Regelungen ist durch den Netzbetreiber zu gewährleisten.
Nach heutigem Kenntnisstand kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen durch Signale der Datenübertragung ausgeschlossen werden. Die von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) vorgegebenen und in Österreich in der ÖNORM E8850 ausgewiesenen Vorsorgegrenzwerte werden bei weitem unterschritten und damit eingehalten.
Die gesamte elektronmagnetische Zusatzbelastung, welche sich durch eine Auslesung des Verbrauchswertes ergibt, ist sehr gering und entspricht etwa einer zusätzlichen SMS.
Nein, sofern ihre Geräte den europäischen Vorschriften entsprechen.
Technikfragen
Bidirektional bedeutet, dass eine Datenübertragung in beide Richtungen (Zähler <-> Netzbetreiber) stattfindet.
Neben der Erfassung von Verbrauchswerten (=Zählerstände) in unterschiedlichen Zeitintervallen verfügen diese Zähler, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, über eine Reihe von Zusatz-Funktionen:
- Fernablesung durch den Netzbetreiber
- Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte am Smart Meter-Display
- Schnittstelle für erweiterte Funktionen für den/die Kund:in (z.B. Home Display, Energiemanagement-Systeme)
- Messung von Energiebezug und -lieferung
- Freigabe und Unterbrechung der Anlage aus der Ferne
Ein langfristiges Ziel ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen zur Erreichung der Klimaziele. Der Grundgedanke, welcher hinter der Einführung von Smart Meter steht, ist die Idee, Kund:innen auf Wunsch, zeitnah Informationen zu ihrem Stromverbrauch zur Verfügung zu stellen. Damit soll das Energiebewusstsein gestärkt werden und zu einem effizienteren Umgang mit Strom anregen. Um Verbrauchsinformationen für Kund:innen aufbereiten und übermitteln zu können, müssen diese auch zentral den Netzbetreibern zur Verfügung stehen. Da mit der derzeitigen Zählertechnologie eine Fernauslesung nicht möglich ist, bedarf es einer Technologie, die Information und Kommunikation vereint.
Sie können sich diesen Zähler ähnlich einem kleinen Computer mit Display vorstellen.
Diese digitalen Zähler werden bereits seit über 20 Jahren in Gewerbe- und Industriebetrieben standardmäßig eingesetzt. Der Zähler verfügt über unterschiedliche Speicher- und Ausleseintervalle, sobald dieser kommunikationsfähig ist.
Sonstige Fragen
Ja, auch bei Photovoltaik-Anlagen werden die Zähler getauscht.
Haben Sie einen Verbrauch <100.000 kWh bzw. eine Leistung <50 kW bekommen Sie einen Smart Meter. Haben Sie einen darüber liegenden Verbrauch / Leistungswert, dann sind Sie bereits heute mit einem modernen fernauslesbaren Zähler ausgestattet.
Es kommt beim Tausch auf einen Smart Meter zu keiner Zusammenlegung von Zählerplätzen. Jeder Zählerplatz bekommt seinen eigenen Smart Meter. Das heißt Sie bekommen sowohl für den Tagstrom, als auch für den Nachtstrom einen Smart Meter.
Der Tausch auf einen Smart Meter vor Ort erfolgt für Sie kostenlos.
Nein, sie müssen für den Tausch keine Extra-Leitungen verlegen lassen.
Nein, Umbauarbeiten sind im Normalfall nicht erforderlich.
Ihre Ansprechpartner vor Ort und vorab
24 Stunden Bereitschaftsdienst
Bei Störungen jeglicher Art, sind wir jeden Tag 24 Stunden für Sie erreichbar.
Öffnungszeiten
Mo-Do | 08.15 – 12.30 Uhr |
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14.00 – 17.00 Uhr | |
Fr | 08.15 – 12.30 Uhr |